Schulfotos online veröffentlichen: COPPA, FERPA Directory Information und Foto-Opt-outs

Łukasz Bonczol
Veröffentlicht: 13.6.2026

Die Anonymisierung visueller Daten bedeutet, Fotos oder Videos so zu verändern, dass ausgewählte Personen oder Identifikationsmerkmale in der veröffentlichten Version nicht mehr angemessen erkennbar sind. Für Kommunikationsteams an Schulen heißt das in der Praxis meist: Gesichter in Schülerfotos unkenntlich machen, Kennzeichen auf Aufnahmen von Parkplätzen oder Busbereichen verpixeln und sichtbare Namensschilder, Aushänge im Klassenzimmer oder Schülerarbeiten vor der Veröffentlichung manuell maskieren.

Dieser Artikel konzentriert sich auf Veröffentlichungsszenarien im US-amerikanischen K-12-Schulbereich: Websites von Schulbezirken, Schulnewsletter, öffentliche Fotogalerien, Aufzeichnungen von Livestreams, kurze Social-Media-Videos und PR-Materialien. Es geht nicht um Exporte aus Überwachungssystemen, Anfragen von Strafverfolgungsbehörden oder Workflows zur Offenlegung von CCTV-Material. Diese Themen werfen andere FERPA-Fragen auf und sollten separat behandelt werden, zum Beispiel im Rahmen einer speziellen FERPA-Videoredaktion wie der Prüfung und dem Export von Schulüberwachungsmaterial.

Das praktische Problem ist einfach: Eine Schule möchte möglicherweise Fotos von einer Wissenschaftsmesse, einer Abschlussfeier, einem Robotikwettbewerb, einer Sportveranstaltung oder einer Unterrichtsaktivität veröffentlichen. Für einige Schülerinnen und Schüler können elterliche Opt-outs gelten. Andere können auf derselben Gruppenaufnahme zu sehen sein. Das Kommunikationsteam braucht daher einen Workflow, der die Veröffentlichung unterstützt, ohne FERPA-Regeln zu Directory Information, COPPA-Aspekte bei Online-Diensten und interne Einwilligungs- bzw. Widerspruchsunterlagen zu ignorieren.

Wichtige Begriffe für die Veröffentlichung von Schulfotos und Schulvideos

Gesichtsverpixelung bezeichnet den Vorgang, bei dem das Gesicht einer Person in einem Foto oder Videobild so unkenntlich gemacht wird, dass die Person anhand dieses Gesichts nicht ohne Weiteres identifizierbar ist. Kennzeichenverpixelung folgt demselben Prinzip, wird aber auf Fahrzeugkennzeichen angewendet, die auf Schulparkplätzen, in Abholzonen oder in Aufnahmen von Veranstaltungen sichtbar sind. On-Premise-Software bedeutet, dass die Software in der kontrollierten IT-Umgebung der Organisation bereitgestellt und betrieben wird, statt Medien in einen Cloud-Dienst eines Drittanbieters hochladen zu müssen.

Gallio PRO wird in diesem Kontext als Software zur Anonymisierung visueller Daten in Fotos und Videos eingesetzt. Die automatische Erkennung umfasst ausschließlich Gesichter und Kennzeichen. Logos, Tätowierungen, Namensschilder, Schülerkunstwerke, Arbeitsblätter, Whiteboards oder Bildschirminhalte werden nicht automatisch erkannt. Diese Elemente können jedoch weiterhin mit dem integrierten Editor manuell unkenntlich gemacht werden, wenn sie in einem veröffentlichungsfähigen Bildausschnitt erscheinen.

Diese Unterscheidung ist für Schulmarketing-Teams wichtig. Ein Gesicht kann automatisch erkannt werden, während ein Vornamen-Aufkleber auf einem T-Shirt, ein Poster mit dem Namen einer Schülerin oder eines Schülers oder ein Monitor mit einem Klassenkonto eine manuelle Prüfung erfordern kann. Ein belastbarer Veröffentlichungsprozess kombiniert daher automatisches Gesichter-Unkenntlichmachen mit einer menschlichen Freigabe vor dem Posten.

Eine 3D-Illustration, die eine Hand zeigt, welche ein Smartphone hält; auf dem Bildschirm ist eine Social-Media-Oberfläche zu sehen, während Symbole sowie „Gefällt mir“- und Herz-Icons in der Nähe schweben.

Wenn Schulen Schülerfotos und Videos online veröffentlichen?

Typische Veröffentlichungskanäle sind die Website des Schulbezirks, Facebook-Seiten der Schule, Instagram-Accounts, YouTube-Kanäle, Aufzeichnungen von Board-Präsentationen, Online-Newsletter, Medienpakete für lokale Presse und öffentliche Rückblicke auf Veranstaltungen. Das Publikum ist nicht mehr auf die Eltern im Raum beschränkt. Sobald ein Bild oder Video hochgeladen ist, kann es kopiert, indexiert, eingebettet, erneut geteilt oder gescraped werden.

Deshalb sollte die Governance für Schulfotos nicht nur als Designaufgabe verstanden werden. Sie ist eine Compliance- und Betriebsaufgabe. Die zentrale Frage lautet nicht, ob ein Foto gut aussieht. Die Frage ist, ob die Schule für jede identifizierbare Schülerin und jeden identifizierbaren Schüler in der veröffentlichten Version über eine Befugnis, eine entsprechende Information und einen verlässlichen Opt-out-Prozess verfügt.

In der Praxis trennen Schulbezirke häufig drei Entscheidungen. Erstens: ob das Material überhaupt verwendet werden darf. Zweitens: ob das Bild der Schülerin oder des Schülers durch die Information zu Directory Information abgedeckt ist und kein Opt-out vorliegt. Drittens: ob eine Anonymisierung erforderlich ist, damit die Schule ein Gruppen- oder Veranstaltungsbild nutzen kann, ohne eine Schülerin oder einen Schüler öffentlich erkennbar zu zeigen, die oder der nicht öffentlich erscheinen sollte.

FERPA Directory Information und Schülerfotos

FERPA schützt personenbezogene Informationen aus Bildungsunterlagen und beschränkt deren Offenlegung ohne Einwilligung, sofern keine Ausnahme greift [1]. Leitlinien des U.S. Department of Education erläutern, dass Fotos und Videos Bildungsunterlagen sein können, wenn sie sich unmittelbar auf eine Schülerin oder einen Schüler beziehen und von der Schule oder dem Schulbezirk aufbewahrt werden [2]. Das ist kontextabhängig. Ein Foto einer Flurveranstaltung, ein Disziplinarvideo und ein Werbebild eines Robotik-Clubs werden möglicherweise nicht gleich behandelt.

Die FERPA-Vorschriften erlauben Schulen, bestimmte Kategorien als „Directory Information“ beziehungsweise Verzeichnisinformationen festzulegen, sofern die Schule die Kategorien öffentlich bekannt macht und Eltern oder volljährigen bzw. berechtigten Schülerinnen und Schülern eine angemessene Frist zum Opt-out einräumt [3]. Directory Information kann Angaben wie den Namen einer Schülerin oder eines Schülers, die Teilnahme an Aktivitäten und Sport sowie Fotografien umfassen, wenn der Schulbezirk Fotografien in seiner jährlichen FERPA-Mitteilung entsprechend ausgewiesen hat.

Der wichtigste Punkt für Kommunikationsteams: „Directory Information“ ist keine pauschale Veröffentlichungserlaubnis. Wenn ein Elternteil der Offenlegung von Directory Information widersprochen hat, sollte die Schule das identifizierbare Bild dieser Schülerin oder dieses Schülers nicht über diesen Weg veröffentlichen. Ein gängiger Compliance-Ansatz besteht darin, die Opt-out-Liste als Produktionsvorgabe für alle öffentlich sichtbaren Foto- und Videoworkflows zu behandeln.

Wie Foto-Opt-outs bei Gruppenaufnahmen funktionieren?

Foto-Opt-outs sind schwierig, weil schulische Medien selten nur eine einzelne Schülerin oder einen einzelnen Schüler zeigen. Eine Klassenaufführung, eine Auszeichnung in der Cafeteria, ein Clip der Marching Band oder ein Foto von einem Schulausflug kann Dutzende Schülerinnen und Schüler enthalten. Jedes Gruppenbild zu löschen, auf dem eine Schülerin oder ein Schüler mit Opt-out zu sehen ist, kann öffentliche Kommunikation nahezu unmöglich machen. Das Bild unverändert zu veröffentlichen, kann den Opt-out unterlaufen.

Die Anonymisierung visueller Daten bietet einen praktikablen Mittelweg. Wenn die Schule befugt ist, das Veranstaltungsbild zu veröffentlichen, aber eine Schülerin oder ein Schüler im Bild nicht identifizierbar sein darf, kann deren bzw. dessen Gesicht vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden. Wenn der Name auf einem Ausweis, Trikot, Aushang im Klassenzimmer oder Projektboard erscheint, sollte der sichtbare Text geprüft und bei Bedarf manuell verpixelt werden.

Veröffentlichungsszenario

Zentrales Datenschutzproblem

Übliche operative Reaktion

 

Gruppenfoto von einer Schulveranstaltung

Für eine oder mehrere Schülerinnen bzw. Schüler können Opt-outs zu Directory Information vorliegen

Gesichter der Schülerinnen und Schüler mit Opt-out vor dem Posten unkenntlich machen

Video-Rückblick auf eine Unterrichtsaktivität

Gesichter, Namen auf Tischen und an Wänden ausgestellte Arbeiten können sichtbar sein

Gesichtsverpixelung nutzen und anschließend sichtbare Namen oder Schülerarbeiten bei Bedarf manuell unkenntlich machen

Clip einer Sport- oder Kunstaufführung

Uniformen, Programmtabellen oder Bildunterschriften können Schülerinnen und Schüler identifizieren

Opt-out-Liste prüfen, ausgewählte Gesichter verpixeln und Text im Bild kontrollieren

Bild vom Parkplatz oder Busbereich für einen Nachrichtenbeitrag

Schülerinnen und Schüler sowie Fahrzeugkennzeichen können im Hintergrund erscheinen

Vor der Veröffentlichung Gesichter und Kennzeichen unkenntlich machen

Mit dem Smartphone gefilmte Social-Media-Story

Schnelles Posten erhöht das Risiko, eine Schülerin oder einen Schüler mit Opt-out zu übersehen

Prüfung und Redaktion vor dem Upload auf den öffentlichen Account vorschreiben

Dies ist keine Rechtsberatung. Der richtige Ansatz hängt von den Richtlinien des Schulbezirks, dem Inhalt der jährlichen FERPA-Mitteilung, einzelstaatlichen Vorschriften, dem Opt-out-Formular und den konkreten Umständen des Bildes ab. Aus operativer Sicht ist jedoch der sicherste Marketing-Workflow derjenige, der davon ausgeht, dass Opt-outs vor jeder öffentlichen Freigabe geprüft werden müssen.

Eine 3D-Illustration, die Hände bei der Nutzung eines Smartphones zeigt, ergänzt durch Symbole für ein Pluszeichen, ein Herz und ein Bild. Ein minimalistisches, graues Design vor einem karierten Hintergrund.

Wo COPPA bei Schulwebsites, Apps und sozialen Plattformen ins Spiel kommt?

COPPA gilt für Betreiber von Websites und Online-Diensten, die sich an Kinder unter 13 Jahren richten, sowie für Betreiber, die tatsächliche Kenntnis davon haben, dass sie personenbezogene Informationen von Kindern unter 13 Jahren erheben [4]. Die COPPA Rule definiert personenbezogene Informationen unter anderem als Foto-, Video- oder Audiodatei, die das Bild oder die Stimme eines Kindes enthält [5].

Für Kommunikationsteams an Schulen ist COPPA vor allem in zwei Punkten relevant. Erstens können COPPA-Pflichten ausgelöst werden, wenn ein Anbieter oder ein anderer von COPPA erfasster Betreiber einen Online-Dienst betreibt, der Bilder oder Videos von Kindern unter 13 Jahren erhebt. Zweitens sollte der Schulbezirk bei der Nutzung einer Drittanbieter-App oder -Plattform für schulische Aktivitäten verstehen, ob der Anbieter sich auf eine Einwilligung der Schule, eine elterliche Einwilligung oder eine andere Vereinbarung stützt. Die Federal Trade Commission hat erklärt, dass Schulen nur in begrenzten Bildungskontexten im Namen der Eltern einwilligen dürfen und nicht für kommerzielle Nutzungen, die nicht mit Bildung zusammenhängen [6].

Öffentliche Marketing-Posts unterscheiden sich von der internen Nutzung im Klassenzimmer. Eine Galerie auf der Website eines Schulbezirks, ein öffentliches Social-Media-Reel oder ein Werbevideo ist typischerweise eine Kommunikationsmaßnahme und kein zentraler Bildungsdienst. Wenn der Veröffentlichungsworkflow oder die Plattform die Erhebung personenbezogener Informationen von Kindern unter 13 Jahren durch einen COPPA-erfassten Betreiber umfasst, sollte die COPPA-Prüfung nicht übersprungen werden, nur weil FERPA Directory Information bereits berücksichtigt wurde. FERPA und COPPA beantworten unterschiedliche Fragen.

FERPA und COPPA hängen zusammen, sind aber nicht austauschbar

FERPA konzentriert sich auf Bildungsunterlagen und die Offenlegung durch Schulen, die entsprechende Bundesmittel erhalten. COPPA konzentriert sich auf die Erhebung, Nutzung und Offenlegung personenbezogener Informationen von Kindern unter 13 Jahren durch Betreiber von Websites und Online-Diensten. Ein Schülerfoto kann im Schnittbereich beider Regelwerke liegen, wenn es Teil einer Bildungsunterlage ist und zugleich von einem COPPA-erfassten Online-Dienst erhoben wird.

Beispielsweise kann ein Schulbezirk Schülerfotos nach FERPA als Directory Information ausweisen und Opt-out-Rechte einräumen. Das klärt jedoch nicht automatisch, wie eine Drittanbieter-App Bilder von Kindern unter 13 Jahren erhebt, speichert, nutzt oder weitergibt. Umgekehrt berechtigt eine COPPA-konforme Vereinbarung für eine Bildungs-App einen Schulbezirk nicht automatisch dazu, identifizierbare Schülerfotos auf einer öffentlichen Website zu veröffentlichen, wenn ein FERPA-Opt-out gilt.

Die praktische Schlussfolgerung lautet: Richtlinien für Schulkommunikation sollten die Veröffentlichung von Fotos nicht auf ein einzelnes Kontrollkästchen reduzieren. Besser ist ein datensatzbasierter Workflow: Veröffentlichungszweck bestätigen, FERPA-Mitteilung zu Directory Information prüfen, Opt-out-Status verifizieren, COPPA berücksichtigen, wenn COPPA-erfasste Online-Dienste oder die Erhebung von Daten unter 13-Jähriger betroffen sind, und anschließend visuelle Daten anonymisieren, wenn die Veröffentlichung weiterhin angemessen ist, eine Identifizierung aber nicht.

Wie Opt-outs durch das Unkenntlichmachen ausgewählter Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden?

Der Umgang mit Opt-outs sollte vor der Veröffentlichung geplant werden, nicht erst nach einer Beschwerde. Ein praktikabler Prozess lässt sich in fünf Schritten aufbauen.

  1. Eine aktuelle Opt-out-Liste führen, auf die autorisierte Kommunikationsmitarbeitende zugreifen können, bevor die Medienprüfung beginnt.
  2. Veranstaltungsfotos und Videoclips nach Schule, Klasse, Aktivität und Datum kennzeichnen, damit Prüferinnen und Prüfer wissen, welche Schülerinnen und Schüler anwesend gewesen sein könnten.
  3. Identifizierbare Schülerinnen und Schüler im Bild oder Video vor der öffentlichen Veröffentlichung mit der Opt-out-Liste abgleichen.
  4. Gesichter von Schülerinnen und Schülern unkenntlich machen, deren Bilder nicht in identifizierbarer Form offengelegt werden sollten.
  5. Die finalen Medien manuell auf Namensschilder, Schülerarbeiten, Trophäen, Bildschirme, Poster oder Bildunterschriften prüfen, die die Schülerin oder den Schüler trotz Gesichtsverpixelung identifizieren könnten.

Spezialisierte Gesichtsverpixelung für Fotos und Videos ist besonders in Gruppenszenen nützlich, weil die Schule den pädagogischen oder gemeinschaftlichen Wert eines Bildes erhalten kann, während ausgewählte Schülerinnen und Schüler maskiert werden. Dieselbe Prüfung sollte auch die Kennzeichenverpixelung umfassen, wenn Fahrzeuge auf dem Schulgelände, bei Bussen, auf Personalparkplätzen oder in Abholzonen zu sehen sind.

Wichtig ist, realistische Erwartungen zu setzen. Automatische Erkennung sollte nicht als Erkennung sämtlicher personenbezogener Daten beschrieben werden. In diesem Workflow ist die automatische Erkennung auf Gesichter und Kennzeichen beschränkt. Logos, Tätowierungen, Namensschilder, Arbeitsblätter von Schülerinnen und Schülern sowie Bildschirme erfordern menschliche Aufmerksamkeit und manuelle Bearbeitung. Gallio PRO führt außerdem keine Echtzeit-Anonymisierung und keine Anonymisierung von Live-Videostreams durch. Der Workflow ist für Medien gedacht, die vor der Veröffentlichung vorbereitet werden.

Ein Schwarz-Weiß-Foto eines Laptops auf einem Schreibtisch, auf dessen Bildschirm eine Präsentation mit dem Titel „UberCab Concept“ zu sehen ist, wobei sich Bücher und eine kleine Pflanze in der Nähe befinden.

Manuelle Prüfung ist bei Namensschildern, Schülerarbeiten und Klassenzimmerdetails notwendig

Gesichtsverpixelung kann als Datenschutzmaßnahme versagen, wenn andere visuelle Hinweise unverändert bleiben. Ein unkenntlich gemachtes Gesicht neben einem sichtbaren Vor- und Nachnamen auf einem Projektboard kann die Schülerin oder den Schüler weiterhin identifizieren. Eine verpixelte Schülerin oder ein verpixelter Schüler, die oder der eine Präsentation hält, kann dennoch erkennbar sein, wenn die Folie einen Namen, eine E-Mail-Adresse oder ein Klassenkonto enthält. Eine Bildunterschrift im Stil eines Jahrbuchs kann eine ansonsten sorgfältige Anonymisierung wieder zunichtemachen.

Deshalb ist der manuelle Editor wichtig. Kommunikationsmitarbeitende sollten ihn verwenden, um sichtbare Namensschilder, Beschriftungen von Schülerkunstwerken, Zertifikate, Auszeichnungen, Namen auf Arbeitsblättern, Klassenlisten, Bildschirminhalte oder andere visuelle Details unkenntlich zu machen, die eine Schülerin oder einen Schüler identifizieren, der in der öffentlichen Version nicht identifizierbar sein sollte. Das ist eine Prüfaufgabe, nicht nur eine Softwareaufgabe.

Für Schulbezirke mit strengen internen Richtlinien oder komplexen Freigabeketten kann auch eine On-Premise-Bereitstellung der Software relevant sein. In diesem Fall kann die Organisation Kontakt aufnehmen, um Bereitstellungsanforderungen, Medienverarbeitung und Compliance-Erwartungen zu besprechen. Gallio PRO speichert keine Protokolle mit Daten zur Erkennung von Gesichtern oder Kennzeichen und speichert auch keine Protokolle, die personenbezogene oder sensible Daten enthalten.

Praktischer Workflow für Kommunikationsteams an Schulen

Ein praktischer Veröffentlichungsworkflow sollte einfach genug für den täglichen Einsatz sein, aber streng genug, um Opt-outs vor der Veröffentlichung zu erkennen. Das folgende Modell eignet sich gut für Kommunikationsabteilungen von Schulbezirken, PR-Teams an Schulen und Prüferinnen und Prüfer in der zentralen Verwaltung.

  1. Medien von freigegebenen Dienstgeräten oder über genehmigte Einreichungskanäle sammeln.
  2. Öffentliche Marketingmedien von Überwachungs-, Disziplinar- oder Sicherheitsaufnahmen trennen.
  3. Prüfen, ob der Inhalt für eine öffentliche Website, öffentliche soziale Medien, lokale Presse oder ausschließlich interne Kommunikation bestimmt ist.
  4. Bestätigen, ob Schülerfotos in der FERPA-Mitteilung des Schulbezirks zu Directory Information enthalten sind.
  5. Opt-outs prüfen, bevor die Bearbeitung beginnt.
  6. Gesichter von Schülerinnen und Schülern mit Opt-out in Fotos und Videos unkenntlich machen.
  7. Namensschilder, Schülerarbeiten, Bildschirme, Bildunterschriften oder andere weiterhin sichtbare Identifikationsmerkmale manuell verpixeln.
  8. Kennzeichen unkenntlich machen, wenn Fahrzeuge zu sehen sind.
  9. Eine Veröffentlichungskopie exportieren und das Original nach den internen Aufbewahrungs- und Zugriffsregeln des Schulbezirks verwalten.
  10. Eine abschließende Freigabe verlangen, bevor Inhalte auf Websites oder sozialen Plattformen gepostet werden.

Nachdem dieser Workflow definiert ist, können Teams die Software anhand repräsentativer Schulmedien wie Veranstaltungsfotos, Clips aus Unterrichtsaktivitäten, Sport-Rückblicken und Parkplatzbildern kostenlos testen. Der Test sollte schwieriges Material einschließen: Gesichter im Profil, volle Flure, sich bewegende Schülerinnen und Schüler, gemischte Lichtverhältnisse und Bilder mit sichtbarem Text.

Was dieser Artikel nicht behandelt?

Dieser Artikel behandelt keine Schülerausweisnummern, Dokumente, Datensätze aus Schuldatenbanken, allgemeine Cybersicherheit oder nicht-visuelle Daten. Ebenso geht es nicht um Live-CCTV-Überwachung, Videoredaktion in Echtzeit oder die Offenlegung von Überwachungsexporten gegenüber Eltern, Anwälten oder Strafverfolgungsbehörden. Der Fokus ist enger: öffentlich sichtbare Schulfotos und Schulvideos, die für Kommunikation, Marketing, Öffentlichkeitsarbeit und Updates für die Schulgemeinschaft genutzt werden.

Der Artikel behauptet auch nicht, dass eine Verpixelung eine Veröffentlichung immer rechtmäßig macht. Anonymisierung ist eine Maßnahme innerhalb eines umfassenderen Governance-Prozesses. Schulen sollten den Workflow mit FERPA-Mitteilungen, Opt-out-Formularen, Anbieterbedingungen, einer COPPA-Prüfung, soweit relevant, und den Richtlinien des Schulbezirks abstimmen.

Ein Schwarz-Weiß-Bild, das ein großes, aus Glühbirnen geformtes Fragezeichen vor einem strukturierten Hintergrund zeigt – am unteren Rand teilweise von einer Hand verdeckt.

FAQ: Schulfotos online veröffentlichen, COPPA, FERPA Directory Information und Foto-Opt-outs

Darf eine Schule Schülerfotos als FERPA Directory Information veröffentlichen?

Häufig ja, wenn der Schulbezirk Fotografien in seiner FERPA-Mitteilung als Directory Information ausgewiesen und Eltern oder berechtigten Schülerinnen und Schülern eine angemessene Möglichkeit zum Opt-out gegeben hat. Wenn ein Opt-out gilt, sollte die Schülerin oder der Schüler über diesen Weg nicht in identifizierbarer Form veröffentlicht werden.

Gilt COPPA für Schulfotos auf einer öffentlichen Website?

COPPA kann relevant sein, wenn ein von COPPA erfasster Online-Dienst personenbezogene Informationen von Kindern unter 13 Jahren erhebt, einschließlich Fotos, Videos oder Audiodateien, die das Bild oder die Stimme eines Kindes enthalten. COPPA wird nicht allein durch jede öffentliche Anzeige eines Schülerfotos ausgelöst. Öffentliche Marketing-Posts von Schulen sollten dennoch getrennt von der Nutzung pädagogischer Apps im Klassenzimmer bewertet werden, insbesondere wenn Drittanbieterplattformen oder -dienste beteiligt sind.

Reicht Gesichtsverpixelung für Schülerinnen und Schüler mit Foto-Opt-out aus?

Nicht immer. Gesichtsverpixelung hilft, aber Prüferinnen und Prüfer sollten auch Namensschilder, Schülerarbeiten, Bildschirme, Bildunterschriften, Uniformen, Auszeichnungen und Poster kontrollieren, die die Schülerin oder den Schüler identifizieren könnten. Diese Elemente müssen möglicherweise manuell unkenntlich gemacht werden.

Verpixelt Gallio PRO ganze Körper?

Nein. Gallio PRO verpixelt automatisch Gesichter und Kennzeichen. Es macht keine vollständigen Silhouetten unkenntlich und erkennt Logos, Tätowierungen, Namensschilder, Dokumente, Schülerarbeiten oder Bildschirminhalte nicht automatisch. Diese Elemente können im Editor manuell bearbeitet werden.

Können Schulen diesen Workflow für Livestreams nutzen?

Nein. Gallio PRO ist kein Tool für Echtzeit-Anonymisierung oder die Anonymisierung von Videostreams. Der hier beschriebene Workflow ist für Fotos und Videos vorgesehen, die vor der Veröffentlichung geprüft und bearbeitet werden.

Sollten Schulen jedes Gruppenfoto löschen, auf dem eine Schülerin oder ein Schüler mit Opt-out zu sehen ist?

Nicht unbedingt. Ein gängiger operativer Ansatz besteht darin, das Gesicht der Schülerin oder des Schülers mit Opt-out unkenntlich zu machen und andere identifizierende visuelle Details vor der Veröffentlichung zu entfernen, sofern die Richtlinien des Schulbezirks und die anwendbare rechtliche Bewertung die Veröffentlichung der bearbeiteten Version stützen.

Referenzliste

  1. Family Educational Rights and Privacy Act, 20 U.S.C. § 1232g.
  2. U.S. Department of Education, Student Privacy Policy Office, „FAQs on Photos and Videos under FERPA“.
  3. FERPA-Vorschriften, 34 C.F.R. Part 99, einschließlich 34 C.F.R. § 99.3 und 34 C.F.R. § 99.37.
  4. Children’s Online Privacy Protection Act, 15 U.S.C. §§ 6501-6506.
  5. Children’s Online Privacy Protection Rule, 16 C.F.R. Part 312, einschließlich der Definition personenbezogener Informationen in 16 C.F.R. § 312.2.
  6. Federal Trade Commission, „Complying with COPPA: Frequently Asked Questions“, einschließlich Leitlinien zu Schulen und Einwilligung bei Bildungstechnologie.